Kiessee Leuben Dji 0866

Bleibt Dresden Sportstadt und sichert die nächste Wasserski- und Wakeboard-Saison?

CDU stellt Eilantrag auf Verlängerung des Weiterbetriebs bis Oktober 2026

Dresden ist Sportstadt. Für eine Sportstadt ist es wichtig, die Sportlerinnen und Sportler sportartenübergreifend zu unterstützen und zu fördern. Dafür bedarf es im Stadtgebiet entsprechender Sportstätten. Egal ob für Leichtathletik, die verschiedensten Ballsportarten oder dem Wassersport in seiner Vielfältigkeit vom Schwimmen, Turmspringen, Rudern bis hin zum Wasserski- und Wakeboarden – allen ist gemein, dass es für deren Ausübung Regeln und entsprechende Sportstätte notwendig sind.

Nicht alle diese Sportstätten können von der Stadt finanziert und/oder vorgehalten werden. Da ist es umso wichtiger, dass es hier neben Vereinen auch private Initiatoren und Investoren gibt, die die sportbegeisterten Dresdnerinnen und Dresdner bei der Ausübung ihrer Passion unterstützen, ihnen diese sogar erst ermöglichen.

Mit ihrem Eilantrag auf Verlängerung des Betriebs des Servicebereiches der Wasserski- und Wakeboard-Anlage möchte die CDU-Fraktion den Wassersport am bisherigen Standort am Kiessee Leuben auch weiterhin ermöglichen.

Dazu Steffen Kaden, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Unabhängig der jeweiligen politischen Zusammensetzung hat sich der Stadtrat seit mehr als 20 Jahren klar zum Betrieb und Erhalt der Wassersportanlage bekannt. Das öffentliche Interesse wurde bereits im Jahr 2002 mit einem Antrag und vielen weiteren seither gefassten Stadtratsbeschlüssen zum Betrieb der Sportstätte deutlich zum Ausdruck gebracht
Ein jüngster Bericht im Ausschuss für Wirtschaftsförderung ergab allerdings, dass an der Umsetzung des diesjährigen Stadtratsbeschlusses durch die Verwaltung noch gar nicht gearbeitet wird. Damit ist die im Mai 2024 beschlossene Frist zum Weiterbetrieb des Servicebereiches auf dem bisherigen Standort bis zum 15.10.2024 deutlich zu kurz bemessen
Wir appellieren daher an den Oberbürgermeister einen Weiterbetrieb mindestens bis zum 15.10.2026 zu dulden und wollen dies in der nächsten Stadtratssitzung entsprechend zur Abstimmung bringen.“