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Kaden: Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe beschlossen

Stärkung des Wirtschaftsstandortes Dresden

Der Stadtrat hat am 25. März 2021 den Antrag der CDU-Fraktion zum Handwerkerparken beschlossen. Unser Antrag wurde mit kleinen Änderungen mit 50 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen angenommen.

Damit erhalten Handwerksbetriebe Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung für das Parken in der Stadt, wenn sie mit Werkstatt-, Kundendienst- oder Lieferfahrzeugen beim Kunden im Einsatz sind.

Die Fahrzeuge können in Anwohnerparkzonen, in Parkbewirtschaftungszonen, in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen und in Fußgängerzonen während der Lieferzeiten parken.

Eine Ausnahmegenehmigung ist für 12 Monate / 24 Monate und für bis zu 5 Fahrzeuge (Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung auf bis zu 5 Fahrzeugkennzeichen; nur ein Fahrzeug darf Ausweis gleichzeitig nutzen) gültig. Die Gebühren sind moderat: 12 Monate kosten 110,00 EUR und für 24 Monate werden 200,00 EUR erhoben.

Um im Sinne der städtischen Luftreinhaltung einen Anreiz zu setzen, sollen die Gebühren für Elektrofahrzeuge um 50 % im Vergleich zu den regulären Kosten gesenkt werden. Dies soll ab dem ersten eingetragenen Fahrzeug gelten.

Mit dem Beschluss wird die aktuell noch gültige Coupon-Lösung für das Handwerk abgelöst. Sie ist für alle Beteiligten unverhältnismäßig aufwändig und weder nutzerfreundlich noch zeitgemäß.

Außerdem haben wir den Oberbürgermeister mit der Digitalisierung des Handwerkerparkens beauftragt. Die Beantragung und Erteilung der Ausnahmegenehmigungen soll einfach elektronisch möglich sein. Mit einer App soll der Handwerker in Zukunft das Parken im Dienst beim Kunden nutzen können. Das Konzept dafür wird bis Ende 2021 erstellt und dann umgesetzt.

Eine handwerksfreundliche städtische Verkehrsinfrastruktur ist für eine Vielzahl der rund 5.400 Handwerksunternehmen in der Landeshauptstadt Dresden, die auf Transport- und Werkstattfahrzeuge angewiesen sind, für die Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit essentiell.

Viele andere deutsche Großstädte, wie beispielsweise Berlin, München, Köln, Frankfurt/Main und weitere haben auf Grundlage von § 46 StVO nutzerfreundliche Parkausweise für Handwerksbetriebe eingeführt. Dresden zieht jetzt nach.

2021 03 25 Olaf Linck Q

Unser ausdrücklicher Dank gilt Olaf Linck, Innungsobermeister der Innung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Dresden, der auf unsere Einladung hin dem Stadtrat die Lebenswirklichkeit der Handwerksbetriebe in unserer Stadt sehr eindrücklich nahegebracht hat.